Sparen mit Perspektive
Die genossenschaftliche Spareinrichtung der
FROHE ZUKUNFT Wohnungsgenossenschaft eG

Seit der Gründung unserer Spareinrichtung im März 2005 haben unsere Mitglieder und Sparer mit einem bisherigen Sparvolumen von mehr als 45 Millionen Euro ihre Verbundenheit mit „ihrer“ Genossenschaft und der Spareinrichtung dokumentiert. (Stand 12/11)
Die Idee des genossenschaftlichen Sparens als wichtiges Finanzierungsinstrument wurde bereits seit 1885 entwickelt. Sie spiegelt eine besondere Form praktizierter Selbsthilfe bei Wohnungsgenossenschaften getreu dem Motto: „sparen, bauen, wohnen“ wider. Die Spareinrichtung entspricht dem eigentlichen Zweck der Genossenschaft, nämlich als Selbsthilfeeinrichtung der Mitglieder Bau- und Modernisierungsmaßnahmen aus eigener Kraft zu finanzieren.

Unter dem Motto „Kleinvieh macht auch Mist!“ eröffnet unsere Spareinrichtung vor allem Kleinsparern interessante Perspektiven – vom Kindersparbuch bis hin zu langfristigen Spareinlagen. Sie bietet ausschließlich gebührenfreie Sparmodelle mit guten Renditemöglichkeiten und zahlreichen Bonuszulagen.
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Voraussetzung zum Sparen

Mit nur 20 Euro werden Sie mit dem Erwerb eines Geschäftsanteils Mitglied der Wohnungsgenossenschaft und schon können Sie sowie Ihre Angehörigen in den Genuss unserer attraktiven Sparkonditionen kommen.

Angehörige im Sinne von § 15 der
Abgabenordnung sind:

  • Verlobte oder Ehegatte des Mitgliedes
  • Verwandte und Verschwägerte in gerader Linie
  • Geschwister und Kinder der Geschwister
  • Ehegatten der Geschwister
  • Geschwister der Ehegatten
  • Geschwister der Eltern
  • Personen, die durch Annahme an Kindes Statt miteinander verbunden sind

Über den § 15 der Abgabeordnung hinaus zählen seit dem Jahr 2008 auch eingetragene Lebenspartner zum Kreis der sparberechtigten Angehörigen.


Sind Sie weder Mitglied noch Angehöriger?
Dann werden Sie mit einem Anteil in Höhe von 20,00 EUR Mitglied in unserer Genossenschaft und genießen Sie neben dem Sparen unsere weiteren Servicedienstleistungen.



Einlagensicherung

Die Spareinlagen unserer Mitglieder sind doppelt gesichert – sowohl durch den werthaltigen Immobilienbestand der Genossenschaft als auch durch unsere Mitgliedschaft im „Selbsthilfefond zur Sicherung von Spareinlagen von Wohnungsgenossenschaften“ des Bundesverbandes Deutscher Wohnungs- und Immobilienunternehmen e.V. (GdW).

Unsere Spareinrichtung steht unter der Aufsicht der Bundesanstalt für Finanzdienstleistungsaufsicht (BaFin). Gemäß den Richtlinien der BaFin dürfen keinerlei risikobehaftete Geldgeschäfte getätigt werden. Neben der Genehmigung zum Betreiben einer Spareinrichtung, überwacht die Aufsichtsbehörde auch die Ordnungsmäßigkeit des Geschäftsbetriebes der Spareinrichtung entsprechend dem Kreditwesengesetz.

Als Spargelder dürfen nur Geldbeträge angenommen werden, die der Ansammlung oder Anlage von Vermögen dienen. Geldbeträge, die zur Verwendung für den Zahlungsverkehr bestimmt sind oder von vornherein befristet angenommen werden, gelten nicht als Spareinlagen. (Sparordnung § 2, Satz 2)
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Wofür werden die Spareinlagen verwendet?

  • zur Sanierung des Wohnungsbestandes
  • zum Erwerb neuer, attraktiver Bestände
  • zum Neubau von Immobilien