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Abgeltungssteuer ab 2009

Was ändert sich?

Zum 01.01.2009 ändert sich die Besteuerung von Kapitalerträgen – also von Zinsen, Dividenden und Kursgewinnen aus Wertpapierverkäufen. Mit der neuen Abgeltungssteuer werden alle Erträge und Gewinne aus privaten Kapitalanlagen einheitlich mit 25 % zuzüglich Solidaritätszuschlag und ggf. Kirchensteuer (voraussichtlich ab 2011) versteuert. Mit dem 25%igen Steuerabzug ist künftig die Einkommenssteuer auf Kapitaleinkünfte grundsätzlich abgegolten. Alle Sparer, die mit ihrem persönlichen Steuersatz über 25 % liegen, profitieren somit von der Einführung der Abgeltungssteuer. Natürlich können Personen, deren Steuersatz unter 25 % liegt, die zuviel gezahlten Steuern beim Finanzamt geltend machen. Die Abgeltungssteuer wird direkt von uns an das Finanzamt abgeführt. Die betroffenen Sparer erhalten zum Jahresbeginn die entsprechende Steuerbescheinigung.
Sie können weiterhin Ihre Kapitalerträge in unveränderter Form mit dem Freistellungsauftrag von 801,00 € bei Ledigen und 1.602,00 € für Verheiratete vom Steuerabzug befreien. Die Abgeltungssteuer betrifft Sie nur, wenn der gestellte Freistellungsauftrag nicht ausreicht.
Bereits erteilte Nichtveranlagungsbescheinigungen sowie das Verfahren zur Neuerteilung behalten weiter ihre Gültigkeit.
Lassen Sie sich nicht verunsichern – es bleibt alles beim Alten, lediglich die Besteuerung ist geringer!

 


 


 



 

 

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