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Was ändert sich?
Zum 01.01.2009 ändert sich die Besteuerung von Kapitalerträgen – also von
Zinsen, Dividenden und Kursgewinnen aus Wertpapierverkäufen. Mit der neuen
Abgeltungssteuer werden alle Erträge und Gewinne aus privaten Kapitalanlagen
einheitlich mit 25 % zuzüglich Solidaritätszuschlag und ggf. Kirchensteuer
(voraussichtlich ab 2011) versteuert. Mit dem 25%igen Steuerabzug ist künftig
die Einkommenssteuer auf Kapitaleinkünfte grundsätzlich abgegolten. Alle Sparer,
die mit ihrem persönlichen Steuersatz über 25 % liegen, profitieren somit von
der Einführung der Abgeltungssteuer. Natürlich können Personen, deren Steuersatz
unter 25 % liegt, die zuviel gezahlten Steuern beim Finanzamt geltend machen.
Die Abgeltungssteuer wird direkt von uns an das Finanzamt abgeführt. Die
betroffenen Sparer erhalten zum Jahresbeginn die entsprechende
Steuerbescheinigung.
Sie können weiterhin Ihre Kapitalerträge in unveränderter Form mit dem
Freistellungsauftrag von 801,00 € bei Ledigen und 1.602,00 € für Verheiratete
vom Steuerabzug befreien. Die Abgeltungssteuer betrifft Sie nur, wenn der
gestellte Freistellungsauftrag nicht ausreicht.
Bereits erteilte Nichtveranlagungsbescheinigungen sowie das Verfahren zur
Neuerteilung behalten weiter ihre Gültigkeit.
Lassen Sie sich nicht verunsichern – es bleibt alles beim Alten, lediglich die
Besteuerung ist geringer!
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