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Sind die Spareinlagen sicher? |
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Zulassung
Die Zulassung durch die Bundesanstalt für Finanzdienstleistungsaufsicht (BaFin)
zum Geschäftsbetrieb der Spareinrichtung setzt ein umfangreiches
Antragsverfahren voraus. Dieses erfordert u. a. eine Offenlegung der
wirtschaftlichen Verhältnisse der Wohnungsgenossenschaft (einschließlich
langfristiger Wirtschaftlichkeitsbe- und Planungsrechnungen), den Nachweis der
Straffreiheitsbescheinigung der Vorstandsmitglieder, die Befürwortung durch
den zuständigen regionalen genossenschaftlichen Prüfungsverband, konsequentes
Controlling und Risikomanagement sowie die Beachtung entsprechender
Sicherheitsbestimmungen bis hin zur Berufung eines Geldwäschebeauftragten.
Mit Schreiben vom 4.01.2005 hat uns die BaFin die Erlaubnis erteilt, „Im
Rahmen einer Spareinrichtung von Mitgliedern und deren Angehörigen im Sinne
des § 15 der Abgabenordnung fremde Gelder als Spareinlagen anzunehmen“.
Aufsicht
Wir stehen unter Aufsicht der Bundesanstalt für Finanzdienstleistungsaufsicht.
Prüfung
Der Geschäftsbetrieb unserer Spareinrichtung bildet darüber hinaus Schwerpunkt
der jährlichen gesetzlichen Prüfung nach § 53 Genossenschaftsgesetz, in
Verbindung mit § 29 Kreditwesengesetz, durch unseren Prüfungsverband.
Einlagensicherung
Wir sind Mitglied im Selbsthilfefonds zur Sicherung von Spareinlagen von
Wohnungsgenossenschaften mit Spareinrichtung des GdW Bundesverband deutscher
Wohnungs- und Immobilienunternehmen e.V.
Eigentümergrundschulden
Eigentümergrundschulden dienen zum Schutz der Gläubiger. Bei
Liquiditätsengpässen können Sie jederzeit zur Befriedigung der Gläubiger
eingelöst werden.
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